MiFID-Dokumente

Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung

Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung


Diese Version der Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung gilt ab dem 13. Februar 2026. Um die vorherige Version einzusehen, klicken Sie bitte hier.


Im Falle von Inkonsistenzen oder Konflikten zwischen der übersetzten Version dieser Richtlinie für Orderabwicklung und bestmögliche Ausführung und der Originalversion in englischer Sprache gilt die Originalversion. Die Übersetzung dient nur als Referenz.


I. Zusammenfassung der Richtlinie für Orderabwicklung und bestmögliche Ausführung

In dieser Zusammenfassung der Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung („Zusammenfassung“) wird erläutert, wie Revolut Securities Europe UAB, in der Schweiz vertreten durch Revolut (Schweiz) AG, („wir“, „uns“, „unsere“ oder „Revolut Securities“) Kundenaufträge („Sie“ oder „Ihre“) handhabt, um die Anforderungen an die bestmögliche Ausführung gemäß dem Gesetz über Märkte für Finanzinstrumente der Republik Litauen (das „LMFI“) zu erfüllen, das die Bestimmungen der Richtlinie 2014/65/Finanzinstrumente umgesetzt hat. Lesen Sie unten unsere Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung („Richtlinie“).


1. Anwendungsbereich und Zweck

1.1. In dieser Zusammenfassung wird der allgemeine Ansatz für die Abwicklung von Orders erläutert, um konsistent die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen, wenn wir die Wertpapierdienstleistung „Ausführung von Orders im Auftrag von Kunden“ erbringen. Lesen Sie diese Zusammenfassung sorgfältig durch. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie.


1.2. Sofern wir Sie nicht anderweitig informieren, behandeln wir Sie als „Privatanleger“ im Sinne des LMFI.


1.3. Die LMFI-Definition für Privatkunden bezieht sich sowohl auf natürliche Personen („Einzelpersonen“) als auch auf juristische Personen („Unternehmen“).Die Informationen in dieser Zusammenfassung und in der Richtlinie gelten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.


1.4. Weitere Informationen zu Ihrer Klassifizierung als Privatkunde finden Sie in unserem Dokument „Beschreibung der Dienstleistungen, Finanzinstrumente und Risiken („Risikobeschreibung“)“, das hier verfügbar ist.


2. Bestmögliche Ausführung

2.1. Wenn wir Ihre Order annehmen, werden wir sie entweder selbst im Eigenhandel ausführen (wir handeln als Gegenpartei) oder Ihre Order zur Ausführung an einen Drittmakler („Makler“) übermitteln (wir handeln als Vermittler). Alle eingehenden Orders werden entweder unverzüglich und fair von uns ausgeführt oder an den Makler übermittelt.


2.2. Wenn wir als Gegenpartei Ihrer Transaktion handeln, sind wir für die Ausführung Ihrer Orders verantwortlich und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um sie konsistent zu den für Sie günstigsten Bedingungen und gemäß dieser Richtlinie auszuführen.


2.3. Wenn wir Ihre Order an einen Makler übermitteln, ergreifen wir alle erforderlichen Maßnahmen, damit der Makler Ihre Orders konsistent zu den für Sie günstigsten Bedingungen und gemäß seiner Richtlinie zur bestmöglichen Ausführung ausführt. Wenn der Makler keine Richtlinien für die bestmögliche Ausführung hat oder seine Standards nicht die Anforderungen des LMFI erfüllen, setzen wir unsere besten Ausführungsstandards durch rechtliche Vereinbarungen mit dem Makler um, wobei Ihr Interesse maximal im Auge behalten wird.


2.4. Wir haben interne Vorkehrungen eingerichtet, die es uns ermöglichen, die Qualität der Ausführungsdienstleistungen zu überwachen, zu beaufsichtigen und zu prüfen – unabhängig davon, ob die Order durch uns oder durch von uns ausgewählte Makler ausgeführt wurde.


2.5 Trotz unserer Verpflichtung, für Sie konsistent das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, können weder wir noch unser Makler garantieren, dass das bestmögliche Ergebnis bei jeder einzelnen Order und für jeden Kunden erreicht wird. Dies kann verschiedene Gründe haben, darunter die Tatsache, dass dasselbe Instrument an verschiedenen Handelsplätzen zu leicht unterschiedlichen Preisen gehandelt werden kann, dass neue Orders in den Markt gelangen und vor Ihrer Order ausgeführt werden oder dass andere Anlageunternehmen Zugang zu besseren Preisen haben, die uns oder unseren Brokern nicht zur Verfügung stehen, oder dass Sie spezifische Anweisungen erteilt haben, die uns daran hindern, das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.


3. Ausführungsfaktoren

3.1. Wenn wir Ihre Orders ausführen oder an Makler übermitteln, berücksichtigen wir (und verlangen von unseren Maklern, ebenfalls zu berücksichtigen) die folgenden Faktoren:

  1. Preis – der faire Preis, zu dem die Anlage in einem Finanzinstrument ausgeführt wird
  2. Kosten – alle Kosten im Zusammenhang mit der Order oder der Transaktion, einschließlich impliziter Kosten, wie z. B. mögliche Auswirkungen auf den Markt, explizite externe Kosten einschließlich Austausch- oder Clearinggebühren und explizite interne Kosten
  3. Geschwindigkeit der Ausführung – die Zeit, die für die Ausführung der Order oder der Transaktion benötigt wird
  4. Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung – die Wahrscheinlichkeit, dass der Makler in der Lage ist, die Order oder die Transaktion abzuschließen
  5. Größe der Order – die Größe der ausgeführten Order oder der Transaktion, wobei zu berücksichtigen ist, wie sich dies auf den Preis der Ausführung auswirkt (normalerweise nur für große Transaktionen relevant) und
  6. Alle anderen für die Ausführung der Order oder der Transaktion relevanten Erwägungen (z. B. Auswirkungen auf den Markt) – wie sich die besonderen Merkmale der Order oder der Transaktion auf die bestmögliche Ausführung auswirken können


3.2. Wir gehen davon aus, dass Ihr Hauptanliegen darin besteht, den bestmöglichen Gesamtpreis (Preis des Finanzinstruments und alle damit verbundenen Ausführungskosten) zu erzielen. Daher geben wir den Preis- und Kostenfaktoren relative Priorität vor anderen Faktoren. s. Da Finanzinstrumente in der Regel Preisschwankungen unterliegen, messen wir der Ausführungsgeschwindigkeit ebenfalls eine höhere Bedeutung bei.


3.3. Wenn Sie spezielle Anweisungen in Bezug auf Ihre Orders geben, z. B. in Bezug auf den Preis, hat Ihre Anweisung Vorrang vor unserer Richtlinie und unterliegt nicht dieser Richtlinie. Sie verstehen und stimmen zu, dass Ihre individuellen Anweisungen uns daran hindern können, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, soweit diese Anweisungen hiervon betroffen sind.


4. Auswahl des Ausführungsplatzes pro Handel

4.1. Je nach Art des Finanzinstruments handeln wir entweder als Gegenpartei Ihrer Transaktionen und fungieren damit als Ausführungsplatz für Ihre Orders oder wir übermitteln Ihre Orders an einen Drittmakler. In diesem Fall liegt es im Ermessen des Maklers, den Ausführungsplatz auszuwählen, solange das Ergebnis den Anforderungen dieser Zusammenfassung und Richtlinie entspricht. Der Makler kann Trades selbst ausführen (und damit Ausführungsplatz sein), auf Handelsplätzen (Börsen, multilaterale Handelssysteme oder organisierte Handelssysteme – nachfolgend „Handelsplätze“) oder über andere Liquiditätsanbieter.


4.2. Wenn wir als Gegenpartei (Principal) handeln, führen wir Ihre Orders gegen unser eigenes Kapital und außerhalb eines Handelsplatzes aus, also als („OTC“)-Handel. Wenn wir Ihre Order an einen Drittmakler übermitteln, kann der Makler Orders ebenfalls OTC oder über Intermediäre ausführen. Ihre Orders können sowohl in Bezug auf börsennotierte als auch nicht börsennotierte (oder entlistete) Finanzinstrumente außerbörslich ausgeführt werden. Sie stimmen ausdrücklich zu, dass Ihre Orders außerhalb eines Handelsplatzes ausgeführt werden. Mit Ausnahme von Orders mit spezifischen Anweisungen unterliegen wir der aufsichtsrechtlichen Verpflichtung, bei der Ausführung Ihrer Orders außerhalb eines Handelsplatzes das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.


4.3. Wir verpflichten uns, die Ergebnisse der Ausführungsqualität, die von unseren ausgewählten Maklern erzielt wurden, regelmäßig zu überwachen und zu überprüfen, indem wir die Ausführungsdetails mit den Marktbedingungen vergleichen, und zwar aus der Perspektive der oben genannten Ausführungsfaktoren. Wir behalten uns das Recht vor, Broker, die unsere Anforderungen an die bestmögliche Ausführung nicht erfüllen, auszuschließen und ausgewählte Broker aufzufordern, den Handel an Ausführungsplätzen einzustellen, die unserer Meinung nach durchgehend unterdurchschnittlich abschneiden.


4.3. Bei der Übermittlung von Orders in Bezug auf außerbörslich gehandelte Finanzinstrumente sind Sie stärker Marktrisiken ausgesetzt, einschließlich Liquidität, Volatilität (einschließlich erhöhtem Risiko für Preisabweichungen) und Gegenparteirisiken. Weitere Informationen finden Sie in unserer Risikobeschreibung.


4.4. Wir verpflichten uns, die Ergebnisse der Ausführungsqualität, die von uns und unseren ausgewählten Maklern erzielt wurden, regelmäßig zu überwachen und zu überprüfen, indem wir die Ausführungsdetails mit den Marktbedingungen vergleichen, und zwar aus der Perspektive der oben genannten Ausführungsfaktoren. Wir behalten uns das Recht vor, Makler, die unsere Anforderungen an die bestmögliche Ausführung nicht erfüllen, auszuschließen und ausgewählte Makler aufzufordern, das Trading an Ausführungsplätzen einzustellen, die unserer Meinung nach durchgehend unterduchschnittlich abschneiden.


4.5. Teilaktien, Teilobligationen, Teileinheiten von börsengehandelten Fonds („ETFs“), Teileinheiten von börsengehandelten Schuldverschreibungen („ETNs“), Teileinheiten von börsengehandelten Rohstoffen („ETCs“), Teileinheiten von American Depositary Receipts („ADRs“) und Differenzkontrakte („CFDs“) werden über unser eigenes Konto oder das Konto des jeweiligen Maklers ausgeführt, wodurch wir oder der jeweilige Makler zum Ausführungsort Ihrer Transaktionen werden.


4.6. Wir behalten uns das Recht vor, Makler und Ausführungsplätze hinzuzufügen oder zu entfernen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Wir wählen nur Makler aus, die hohe Servicestandards mit effektiven Arrangements für bestmögliche Ausführung kombinieren, um eine solche auf konsistenter Basis zu erzielen. Die Standards für beste Ausführung der ausgewählten Makler können dazu führen, dass Ihre Order außerhalb eines Handelsplatzes ausgeführt wird.


5. Überwachung, Überprüfung und Aktualisierung

Wir überprüfen diese Richtlinie und die Asset-Klassen-Anhänge jährlich oder häufiger, wenn wesentliche Änderungen auftreten, die sich auf die besten Ausführungsstandards auswirken.


6. Auftragsaggregation und Teilausführung

6.1. Wenn wir Orders ausführen oder zur Ausführung an Makler übermitteln, aggregieren wir sie nicht mit unseren eigenen Orders oder denen anderer Kunden – mit Ausnahme von Geldmarktfonds (siehe Anhang zur Ausführungspolitik für Geldmarktfonds).


5.2. In bestimmten Szenarien, einschließlich Situationen, in denen die Liquidität des Aktiva-Marktes zu niedrig ist, wird Ihre Order möglicherweise nur teilweise ausgeführt. Das bedeutet, dass nur ein Teil Ihrer ursprünglichen Order zur Ausführung weitergeleitet wird. Die Gesamtkosten der Transaktion werden ebenfalls proportional niedriger sein.


II. Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung

In dieser Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung („Zusammenfassung“) wird erläutert, wie Revolut Securities Europe UAB, in der Schweiz vertreten durch Revolut (Schweiz) AG, („wir“, „uns“, „unsere“ oder „Revolut Securities“) Kundenaufträge („Sie“ oder „Ihre“) handhabt, um die Anforderungen an die bestmögliche Ausführung gemäß dem Gesetz über Märkte für Finanzinstrumente der Republik Litauen (das „LMFI“) zu erfüllen, das die Bestimmungen der Richtlinie 2014/65/Finanzinstrumente umgesetzt hat.


1. Anwendungsbereich und Zweck

1.1. Diese Richtlinie beschreibt im Detail unseren Ansatz, bei der Ausführung oder Übermittlung Ihrer Orders an Makler konsistent das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Lesen Sie sie sorgfältig und in Verbindung mit den in den folgenden Abschnitten aufgeführten Anlagen für die Asset-Klasse.


1.2. Die Finanzinstrumente, auf die die Richtlinie Anwendung findet, sind:

  • Übertragbare Wertpapiere und deren Bruchteile
  • American Depository Receipts und deren Bruchteile
  • Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen (einschließlich Anteilen an Geldmarktfonds) und deren Bruchteile
  • Anleihen und deren Teileinheiten
  • Börsengehandelte Wertpapiere/Rohstoffe und deren Teileinheiten
  • Differenzkontrakte


1.3. Sofern wir Sie nicht anderweitig informieren, behandeln wir Sie als „Privatanleger“ im Sinne des LMFI.


1.4. Die LMFI-Definition für Privatkunden bezieht sich sowohl auf natürliche Personen („Einzelpersonen“) als auch auf juristische Personen („Unternehmen“).Die Informationen in dieser Richtlinie (einschließlich der Anhänge) gelten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.


1.5. Weitere Informationen zu Ihrer Klassifizierung als Privatkunde finden Sie in unserem Dokument Beschreibung der Dienstleistungen, Finanzinstrumente und Risiken („Risikobeschreibung“), das hier verfügbar ist.


2. Bestmögliche Ausführung

2.1. Wenn wir Ihre Order annehmen, werden wir sie entweder selbst im Eigenhandel ausführen (wir handeln als Gegenpartei) oder Ihre Order zur Ausführung an einen Drittmakler („Makler“) übermitteln (wir handeln als Vermittler). Alle eingehenden Orders werden entweder unverzüglich und fair von uns ausgeführt oder an den Makler übermittelt. Wenn wir Ihre Order annehmen, werden wir sie entweder selbst als Gegenpartei ausführen (wir handeln als Principal) oder Ihre Order zur Ausführung an einen Drittmakler („Makler“) übermitteln (wir handeln als Vermittler).


2.2. Wenn wir als Gegenpartei Ihrer Transaktion handeln, sind wir für die Ausführung Ihrer Orders verantwortlich und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um sie konsistent zu den günstigsten Bedingungen und gemäß dieser Richtlinie auszuführen.


2.3. Wenn wir Ihre Order an einen Makler übermitteln, ergreifen wir alle erforderlichen Maßnahmen, damit der Makler Ihre Orders konsistent zu den günstigsten Bedingungen und gemäß seiner Richtlinie zur bestmöglichen Ausführung ausführt. Wenn der Makler keine Richtlinien für die bestmögliche Ausführung hat oder seine Standards nicht die Anforderungen des LMFI erfüllen, setzen wir unsere besten Ausführungsstandards durch rechtliche Vereinbarungen mit dem Makler um, wobei Ihr Interesse maximal im Auge behalten wird.


2.4.Wir haben interne Vorkehrungen eingerichtet, die es uns ermöglichen, die Qualität der Ausführungsdienstleistungen zu überwachen, zu beaufsichtigen und zu überprüfen – entweder durch uns oder durch den von uns ausgewählten Makler, einschließlich:

  • 2.4.1 interner Preisbildungsprozess – wenn wir als Ausführungsort für Ihre Geschäfte handeln, legen wir die Ausführungspreise unter Bezugnahme auf die Preise fest, die auf den relevantesten Märkten für das betreffende Finanzinstrument beobachtet werden können, wodurch wir die Berücksichtigung der besten Ausführung in den Preisbildungsprozess einbetten können;
  • 2.4.2. Due Diligence und Aufsicht des Anbieters – Wir führen eine erste Due Diligence-Prüfung der Makler gemäß unserer Outsourcing-Richtlinie durch. Dazu gehört auch eine Überprüfung der Richtlinien, Verfahren und Prozesse des Anbieters zur bestmöglichen Ausführung, um sicherzustellen, dass Vorkehrungen getroffen werden, mit denen konsistent beste Ergebnisse der Ausführung erzielt werden. Darüber hinaus gibt es Service Level Agreements („SLAs“), in denen vereinbarte Mindest-Service Level für verschiedene Ausführungskriterien der Qualität der Ausführungsleistungen festgelegt sind. Diese SLAs werden laufend überwacht;
  • 2.4.3. Regelmäßige Berichte – jeder ausgewählte Makler muss seine jeweiligen Orderabläufe sorgfältig prüfen. Die Überprüfung wird regelmäßig über den jeweiligen Ausschuss für beste Ausführung durchgeführt, und die Ergebnisse werden uns mitgeteilt, einschließlich etwaiger Änderungen, die an bestehenden Strategien und Verfahren danach vorgeschlagen werden.
  • 2.4.4. Prüfungsrechte – im Rahmen unserer Vereinbarungen behalten wir uns das Recht vor, die ausgewählten Makler zu prüfen (gegebenenfalls im Rahmen der Meldepflicht).
  • 2.4.5 .Aufsicht über die bestmögliche Ausführung – unsere Geschäftsleitung (die „Aufsichtsgruppe“) versammelt sich monatlich, um die Ergebnisse der Analyse der bestmöglichen Ausführung zu besprechen, die mit unserem Tool zur Überwachung der Ausführung und Transaktion durchgeführt wurde. Darüber hinaus prüft diese Aufsichtsgruppe die besten Ausführungsberichte ausgewählter Makler und diskutiert neue Trends und Ergebnisse der Ausführungsqualität. Diese Aufsichtsgruppe ist auch für die Besprechung von Eskalationsangelegenheiten und Incident Management in Bezug auf Probleme in Bezug auf die Ausführungsqualität verantwortlich, die sich aus SLA-Prüfungen und Überwachungsergebnissen ergeben.

2.5. Trotz unserer Verpflichtung, für Sie konsistent das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, können weder wir noch unser Makler garantieren, dass bei jeder einzelnen Order und für jeden Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. Dies kann verschiedene Gründe haben, darunter, dass dasselbe Instrument an verschiedenen Ausführungsplätzen zu leicht unterschiedlichen Preisen gehandelt wird; dass neue Orders auf den Markt gelangen und vor Ihrer Order ausgeführt werden; oder dass andere Anlageunternehmen Zugang zu besseren Preisen haben, die weder uns noch unseren Maklern zur Verfügung stehen.

3. Ausführungsfaktoren

Wenn wir Ihre Orders ausführen oder übermitteln, berücksichtigen wir (und verlangen von unserem Makler, ebenfalls zu berücksichtigen) die folgenden Faktoren:


  1. Preis – der faire Preis, zu dem die Anlage in einem Finanzinstrument ausgeführt wird
  2. Kosten – alle Kosten im Zusammenhang mit der Order oder der Transaktion, einschließlich impliziter Kosten, wie z. B. mögliche Auswirkungen auf den Markt, explizite externe Kosten einschließlich Austausch- oder Clearinggebühren und explizite interne Kosten
  3. Geschwindigkeit der Ausführung – die Zeit, die für die Ausführung der Order oder der Transaktion benötigt wird
  4. Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung – die Wahrscheinlichkeit, dass der Makler in der Lage ist, die Order oder die Transaktion abzuschließen
  5. Größe der Order – die Größe der ausgeführten Order oder der Transaktion, wobei zu berücksichtigen ist, wie sich dies auf den Preis der Ausführung auswirkt (normalerweise nur für große Transaktionen relevant)
  6. Alle anderen für die Ausführung der Order oder der Transaktion relevanten Erwägungen (z. B. Auswirkungen auf den Markt) – wie sich die besonderen Merkmale der Order oder der Transaktion auf die bestmögliche Ausführung auswirken können

Wir gehen davon aus, dass Ihr Hauptanliegen darin besteht, den bestmöglichen Gesamtpreis (Preis des Finanzinstruments und alle damit verbundenen Ausführungskosten) zu erzielen. Daher geben wir den Preis- und Kostenfaktoren relative Priorität vor anderen Faktoren. Da Finanzinstrumente jedoch in der Regel Preisschwankungen unterliegen, haben wir auch Makler ausgewählt, die Ihre Orders wahrscheinlich umgehend ausführen.


Wenn Sie spezielle Anweisungen in Bezug auf Ihre Orders geben, z. B. in Bezug auf den Preis, hat Ihre Anweisung Vorrang vor unserer Richtlinie und unterliegt nicht dieser Richtlinie. Sie verstehen und stimmen zu, dass Ihre individuellen Anweisungen uns daran hindern können, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, soweit diese Anweisungen hiervon betroffen sind.


4. Lebenszyklus der Order

4.1. Die Ordererteilung erfolgt über die Revolut-App und die Revolut-Website http://ravolut.com (im Folgenden zusammen als „App“ bezeichnet). Orders werden durch Auswahl der Schaltflächen „+Kaufen/-Verkaufen“ eingereicht.


4.2. Wir registrieren alle Orders, die wir erhalten. Die Orders, die über die App aufgegeben werden, werden automatisch in unseren Büchern und Aufzeichnungen registriert, die den gesetzlichen Anforderungen eines dauerhaften Mediums entsprechen. Das System erfasst sofort in chronologischer Reihenfolge die folgenden Daten über die über die App aufgegebenen Orders:

  • Datum und genaue Uhrzeit der Order
  • Kundenidentifizierungsdaten
  • Identifizierungsdaten von Finanzinstrumenten in Bezug auf die erteilte Order
  • Orderanweisungen (Kauf, Verkauf usw.)
  • Order-Typen


4.3. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Orders in der App zu stornieren, indem Sie auf die Schaltfläche „Abbrechen“ neben der Order klicken, die storniert werden soll. Die Schaltfläche „Abbrechen“ steht jedoch nur so lange zur Verfügung, bis die Order von uns ausgeführt oder zur Ausführung an einen Makler übermittelt wurde. Grundsätzlich werden alle Market Orders unmittelbar nach ihrer Platzierung ausgeführt; daher ist die Möglichkeit zur Orderstornierung zeitlich sehr stark eingeschränkt. Es gibt außerdem keine andere Möglichkeit zur Stornierung von Orders als über die App.

Sobald Sie den Stornierungsantrag bestätigt haben, gilt die Order als nicht erteilt und wird nicht ausgeführt oder zur Ausführung übermittelt.


Aufgegebene Orders, die ausgeführt wurden, können nicht bearbeitet werden. Die einzige Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen, besteht darin, die bestehende Order zu stornieren und eine neue aufzugeben.


4.4. Orders werden entweder von uns ausgeführt oder zur Ausführung an einen Makler übermittelt, ausgenommen solche Orders, für die eine Ablehnung der Ausführung oder Übermittlung gilt (wie in Punkt 5.1 beschrieben). Orders werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und genau mit dem Inhalt ausgeführt bzw. übermittelt, wie Sie sie erteilt haben.


4.5. Sobald der ausgewählte Makler uns eine Bestätigung bezüglich der Ausführung der Order sendet, werden wir die Informationen umgehend in der App an Sie zurücksenden. Sie haben Zugriff auf alle Bestätigungen auf einer formatierten Seite innerhalb der App.


4.6. Wir übernehmen außerdem die Verantwortung für die Überwachung und Erleichterung der Abwicklung von Orders, die von uns oder den Maklern für alle über unsere App erteilten Orders ausgeführt wurden. Daher stellen wir sicher, dass Gelder und/oder Finanzinstrumente, die der Order unterliegen, umgehend und korrekt auf das entsprechende Konto überwiesen werden. Dies wird durch rechtliche und operative Vorkehrungen sichergestellt, die sowohl intern als auch zwischen uns und den ausgewählten Maklern vereinbart wurden.


4.7. Orders, die nach Handelsschluss oder – sofern verfügbar – außerhalb der Extended Market Hours erteilt werden, werden zur Ausführung gebracht, sobald der Markt öffnet. Zu diesem Zeitpunkt kann sich der Preis des relevanten Instruments verschoben haben.


5. Verweigerung der Übertragung

5.1. Wir haben eine nicht abschließende Liste von Situationen festgelegt, in denen wir die Ausführung oder Übermittlung von Orders zur Ausführung ablehnen. Sie sind auch Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen Sie zustimmen müssen, um unser Kunde zu werden.


5.2. Die nicht erschöpfende Liste ist in Abschnitt 23 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt.


6. Ausführungsrisiken

6.1. Sie sollten sich der unten aufgeführten Risiken im Zusammenhang mit der Ausführung von Finanzinstrumenten bewusst sein. Beachten Sie, dass Sie diesen Risiken stärker ausgesetzt sind, wenn Ihre Orders außerhalb des Handelsplatzes ausgeführt werden, der als OTC-Handel (außerbörslich, „OTC“) bezeichnet wird (weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Risikobeschreibung):

  • Slippage (Preisabweichung) bezieht sich auf das Risiko einer Differenz zwischen dem erwarteten Preis des Handels bei Ordererteilung und dem Preis, zu dem der Handel ausgeführt wird. Wir überwachen den Zeitpunkt und den Preis von Handelsgeschäften mit unseren automatisierten Überwachungstools und prüfen die Ausführungsberichte Dritter, um Trends sowie andere Ausführungsfaktoren zu identifizieren und die notwendigen Schritte zu Unternehmen, um Schwachstellen bei den Kontrollen zu beheben. Wir können jedoch nicht für jeden Handel das bestmögliche Ergebnis für Kunden garantieren (obwohl wir alle ausreichenden Schritte unternehmen, um dies zu erreichen), insbesondere bei verringerter Liquidität, starken Marktbewegungen und anderen Stressszenarien außerhalb unserer Kontrolle;
  • Gapping (Kurslücke) bezieht sich auf das Risiko, dass der Kurs eines Wertpapiers über oder unter dem Schlusskurs des Vortags eröffnet wird, ohne dass dazwischen eine Handelstätigkeit getätigt wird. Es kann Fälle von signifikanten Marktbewegungen geben, z. B. nach einer Pressemitteilung oder einem wirtschaftlichen Ereignis, zwischen der Schließung und der Wiederöffnung eines Marktes, die erhebliche Auswirkungen auf die Ausführung einer ausstehenden Orders haben können. Sie sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit Volatilität verbunden sind, insbesondere bei oder kurz vor Abschluss/Eröffnung einer Standardhandelssitzung;
  • Handelsausfälle können entweder durch technische Ausfälle, Fehlfunktionen, Verbindungsprobleme oder andere Ereignisse ähnlicher Art verursacht werden. Wir verfügen über SLAs, um die Systemverfügbarkeit und Eskalationsprozesse sicherzustellen und zu überwachen, wenn SLAs nicht eingehalten werden.


7. Auswahl des Ausführungsplatzes pro Handel

7.1. Je nach Finanzinstrument handeln wir entweder als Gegenpartei Ihrer Transaktionen und fungieren damit als Ausführungsplatz für Ihre Orders oder wir übermitteln die Orders an einen Makler. In letzterem Fall liegt es im Ermessen des Maklers, den Ausführungsort für übermittelte Orders zu wählen, solange das Ergebnis den in dieser Richtlinie festgelegten Standards und Anforderungen entspricht. Der Makler kann die Trades selbst ausführen und damit als Ausführungsplatz für Ihre eingereichte Order fungieren, an Handelsplätzen (Börsen, multilateralen Handelssystemen oder organisierten Handelssystemen, im Folgenden – „Handelsplätze“) und mit anderen Liquiditätsanbietern.


Bei US-Aktien und Amerikanische Hinterlegungsscheine (American Deposit Receipts) („ADRs“),handeln wir bei der Ausführung Ihrer Orders in einer gemischten Rolle als Vermittler (in diesem Fall übermitteln wir Ihre Orders zur Ausführung an Makler) oder als Gegenpartei (in diesem Fall führen wir Ihre Orders im Eigengeschäft aus). in Bezug auf börsengehandelte Fonds („ETFs“), Anleihen und andere Schuldtitel wie börsengehandelte Schuldverschreibungen („ETNs“) und börsengehandelte Rohstoffe („ETCs“) agieren wir ausschließlich als Vermittler und leiten Ihre Orders zur Ausführung an externe Makler weiter.


7.2. Wenn wir als Gegenpartei (Principal) handeln, führen wir Ihre Orders gegen unser eigenes Kapital und außerhalb eines Handelsplatzes aus, also als („OTC“)-Handel. Wenn wir Ihre Order an einen Makler übermitteln, kann der Makler die übermittelten Orders ebenfalls außerhalb eines Handelsplatzes oder über einen Vermittler ausführen. Ihre Orders können außerhalb eines Handelsplatzes sowohl in Bezug auf börsennotierte als auch auf nicht börsennotierte (oder entlistete) Finanzinstrumente ausgeführt werden.


Sie stimmen ausdrücklich zu, dass Ihre Orders außerhalb eines Handelsplatzes ausgeführt werden. Mit Ausnahme von Orders mit Ihren spezifischen Anweisungen unterliegen wir der aufsichtsrechtlichen Verpflichtung, bei Ausführung Ihrer Orders außerhalb eines Handelsplatzes das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.


7.3. Wenn Sie Orders für Finanzinstrumente erteilen, die außerhalb eines Handelsplatzes gehandelt werden, sind Sie in höherem Maße Marktrisiken ausgesetzt, einschließlich Liquiditäts-, Volatilitäts- (sowie erhöhtem Slippage-) und Gegenparteirisiken. Weitere Informationen finden Sie in unserer Risikobeschreibung.


7.4. Wenn Sie Orders für Finanzinstrumente erteilen, die außerhalb eines Handelsplatzes gehandelt werden, sind Sie in höherem Maße Marktrisiken ausgesetzt, einschließlich Liquiditäts-, Volatilitäts- (sowie erhöhtem Slippage-) und Gegenparteirisiken. Weitere Informationen finden Sie in unserer Risikobeschreibung. Wir behalten uns das Recht vor, Offboard-Makler, die unsere besten Ausführungsanforderungen nicht erfüllen, aufzufordern und ausgewählte Makler aufzufordern, den Handel an Ausführungsplätzen einzustellen, von denen wir glauben, dass diese durchweg zu wenig abschneiden. Einige der Maßnahmen, die wir ergreifen, sind:

  • Tägliche Überprüfung von Warnungen, die von unserem Tool zur Transaktionsüberwachung generiert werden, um Fälle aufzuzeigen, in denen ein Verdacht auf einen Verstoß gegen unsere besten Ausführungsstandards besteht
  • Interne Eskalation oder direkte Eskalation gegenüber den jeweiligen Maklern, falls ein bestätigter Verstoß gegen unsere Best-Execution-Standards vorliegt;
  • Monatliche Sitzungen der Aufsichtsgruppe gemäß Punkt 2.4.4.
  • Monatliche Besprechungen mit ausgewählten Maklern zur Analyse und Besprechung der erreichten Ausführungsqualität

7.4. Transaktionen in US-Aktien können OTC ausgeführt werden. Teilaktien, Teilanleihen, Teil-ADRs, Teil-ETFs, Teil-ETNs, Teil-ETCs sowie Differenzkontrakte („Contracts for Difference“, CFDs) werden von uns oder vom Makler außerhalb eines Handelsplatzes ausgeführt.



8. Ausgewählte Makler und Ausführungsplätze

8.1. Wir behalten uns das Recht vor, Makler und Ausführungsplätze hinzuzufügen oder zu entfernen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Wir wählen nur Makler aus, die hohe Servicestandards mit effektiven Arrangements für bestmögliche Ausführung kombinieren, um eine solche auf konsistenter Basis zu erzielen. Die Standards für beste Ausführung der ausgewählten Makler können zur OTC-Ausführung führen.


9. Überwachung, Überprüfung und Aktualisierung

9.1. Wir prüfen die Anhänge „Zusammenfassung“, „Richtlinie“ und „Anlagenklasse“ jährlich oder häufiger, wenn wesentliche Änderungen auftreten, die sich auf die besten Ausführungsstandards auswirken.


10. Auftragsaggregation und Teilausführung

10.1. Wenn wir Orders ausführen oder zur Ausführung an Makler übermitteln, aggregieren wir sie nicht mit unseren eigenen Orders oder denen anderer Kunden – mit Ausnahme von Geldmarktfonds (siehe Anhang zur Ausführungspolitik für Geldmarktfonds).


10.2. In bestimmten Szenarien, einschließlich Situationen, in denen die Liquidität des Aktiva-Marktes zu niedrig ist, wird Ihre Order möglicherweise nur teilweise ausgeführt. Das bedeutet, dass nur ein Teil Ihrer ursprünglichen Order zur Ausführung weitergeleitet wird. Die Gesamtkosten der Transaktion werden ebenfalls proportional niedriger sein.


11. Preisbildungsmethodik

11.1. Wenn wir als Ausführungsplatz für Ihre Trades handeln, legen wir die Ausführungspreise nach den folgenden Grundsätzen fest:

  • Für US-Aktien und Amerikanische Hinterlegungsscheine werden Ausführungspreise unter Bezugnahme auf die Preise am relevantesten Markt für das Finanzinstrument bestimmt (was in den meisten Fällen der Handelsplatz der Primärnotierung einer Aktie ist) und mit einschlägigen Benchmark-Preisen verglichen.


II.A. Anhang zur Ausführungsrichtlinie für liquide Eigenmittel und ETPs

Dieser Anhang enthält weitergehende Hinweise zur Anwendung der Richtlinie zur Orderabwicklung und zur bestmöglichen Ausführung („Order Handling and Best Execution Policy“, die „Richtlinie“) in Bezug auf Aktien, Amerikanische Hinterlegungsscheine (American Deposit Receipts) („ADRs“), börsengehandelten Fonds („ETFs“), börsengehandelten Schuldverschreibungen („ETNs“) und börsengehandelten Rohstoffen („ETCs“).


1. Anwendbarkeit der Richtlinie

1.1. Die Richtlinie gilt in vollem Umfang für diesen Anhang, daher sollten Sie diesen Anhang in Verbindung mit der Richtlinie lesen.


2. Orderabwicklung

2.1. . Wenn wir Trades im Rahmen eines Portfolio-Management-Mandats ausführen, werden die Orders entweder von uns als Gegenpartei ausgeführt oder zur Ausführung an ausgewählte Makler übermittelt. In jedem Fall werden solche Orders in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie ausgeführt. Weitere Regelungen zum Portfolio-Management sind in den Robo-Advisor-Bedingungen beschrieben, die Sie auf unserer Website finden.


3. Ausführungsfaktoren

3.1. Die berücksichtigten Ausführungsfaktoren und die relative zugewiesene Priorität bleiben wie in Punkt 3 der Richtlinie beschrieben.


4. Ausgewählte Makler

4.1. Dieser Abschnitt ist anwendbar, wenn wir als Vermittler handeln. Die Auswahl der Makler für Aktien, ADRs und ETFs erfolgt gemäß Punkt 2 der Richtlinie.


4.2. Wenn wir als Vermittler handeln und Ihre Orders in Bezug auf in den Vereinigten Staaten gelistete Aktien und ADRs an Makler übermitteln, nutzen wir:

  • DriveWealth LLC („DriveWealth“), ein US-amerikanischer Makler und Händler, der bei der Securities and Exchange Commission („SEC“) registriert ist und Mitglied der Financial Industry Regulatory Authority („FINRA“) und der Securities Investors Protection Corporation („SIPC“) ist
  • GTN Asia Financial Services (Pte) Limited („GTN“), ein in Singapur ansässiger Makler, der von der Monetary Authority of Singapore („MAS“) reguliert wird


4.3. In Bezug auf Aktien, die im Europäischen Wirtschaftsraum notiert sind, ETFs (einschließlich ETFs, die im Rahmen von Robo-Advisor-Dienstleistungen ausgeführt werden), ETNs und ETCs nutzen wir den Makler Upvest Securities GmbH („Upvest“), einen deutschen Makler, der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) registriert ist und von ihr beaufsichtigt wird.


5. Ausführungsplätze

5.1. Die Auswahl der Ausführungsplätze durch den Makler erfolgt gemäß Punkt 7 der Richtlinie. Sie verstehen, dass wir, wenn wir als Gegenpartei handeln, als Ausführungsplatz Ihrer Orders auftreten.


5.2. Bei US-Aktien und Amerikanischen Hinterlegungsscheinen (American Depositary Receipt) handeln wir in einer gemischten Rolle als Vermittler und als Gegenpartei. In Bezug auf ETFs, ETNs und ETCs handeln wir ausschließlich in unserer Eigenschaft als Vermittler und leiten Ihre Aufträge zur Ausführung an den Makler weiter.


5.3. Teilaktien, ADRs, ETFs, ETNs und ETCs werden gegen unser Eigenkonto oder das Eigenkonto des jeweiligen Maklers ausgeführt, wodurch wir oder der jeweilige Broker faktisch als Ausführungsplatz Ihrer Geschäfte auftreten.


5.4. In manchen Fällen können Ihre Orders außerhalb eines Handelsplatzes ausgeführt werden. Wenn ein Finanzinstrument von einem Handelsplatz entlistet wurde, werden alle Orders in diesem Instrument außerhalb eines Handelsplatzes ausgeführt. I In solchen Fällen sind Sie stärker mit Marktrisiken konfrontiert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Risikobeschreibung.


II. B. Anhang zur Ausführungsrichtlinie für Anleihen

Dieser Anhang enthält weitere Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung („Richtlinie“) in Bezug auf Anleihen.


1. Anwendbarkeit der Richtlinie

1.1. Die Richtlinie gilt in vollem Umfang für diesen Anhang; daher sollten Sie diesen Anhang in Verbindung mit der Richtlinie lesen.


2. Ausführungsfaktoren

2.1. Die relative Bedeutung, die wir den Ausführungsfaktoren für Marktorders beimessen, bleibt die gleiche wie in Punkt 3 der Richtlinie dargelegt, wobei der Schwerpunkt auf der Erzielung des bestmöglichen Preises und der mit der Ausführung verbundenen Kosten liegt. Der ausgewählte Makler bewertet den Kurs einer bestimmten Anleihe kontinuierlich: Mindestens auf Stundenbasis, wobei die Häufigkeit je nach Marktbedingungen zunimmt. Der jeweilige Preis wird durch Mittelung der verfügbaren Preise aus verschiedenen Marktdaten und Preisquellen wie CBBT, CBBA und BCN festgelegt.


2.2. Wir überwachen hinsichtlich Preis und Geschwindigkeit der Ausführung genau die Qualität der Ausführung, die unser Makler bei der Ausführung Ihres Auftrags erreicht. Dies würde einen Vergleich des Ausführungspreises der Anleihe mit den unter Nummer 3.1 erläuterten Kursquellen und eine Überwachung der durchschnittlichen Zeit für die Ausführung der Order umfassen.


3. Ausgewählte Makler

3.1. Die Auswahl der Anleihemakler erfolgt gemäß Punkt 2 der Police.


3.2. Bei Anleihen setzen wir einen in Singapur ansässigen Makler GTN Asia Financial Services (Pte) Limited („GTN“) ein, der von der Monetary Authority of Singapore („MAS“) reguliert wird.


4. Ausführungsplätze

4.1. Im Falle von Anleihen und Teilen von Anleihen führen wir die Aufträge in Ihrem Namen außerhalb eines Handelsplatzes direkt mit dem ausgewählten Makler aus.Das bedeutet, dass jede Order über das eigene Konto des Maklers ausgeführt wird, dem Sie im Rahmen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Der Makler ist Gegenpartei (Principal) sämtlicher Ihrer Anleihetransaktionen, während wir als Vermittler handeln, wenn wir Ihre Anleihe-Orders an den Makler übermitteln. In Bezug auf Anleihen und Teile von Anleihen handeln wir ausschließlich in unserer Eigenschaft als Vermittler und leiten Ihre Aufträge zur Ausführung an die Makler weiter.


4.2. Da die Orders außerhalb des Handelsplatzes ausgeführt werden, sind Sie stärker einem Gegenparteiausfallrisiko ausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Risikobeschreibung.


4.3. Mit Ausnahme von Orders mit Ihren speziellen Anweisungen sind wir verpflichtet, bei der Übermittlung Ihrer Orders, die im außerhalb eines Handelsplatzes.-Modus ausgeführt werden, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.


II. C. Anhang zur Ausführungsrichtlinie für Geldmarktfonds

Dieser Anhang enthält weitere Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung („Richtlinie“) in Bezug auf Geldmarktfonds („Geldmarktfonds“, MMFS).

1. Anwendbarkeit der Richtlinie

1.1. Die Richtlinie gilt zwar in vollem Umfang für diesen Anhang, und Sie sollten diesen Anhang in Verbindung mit der Richtlinie lesen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass wir, während wir die Zeichnungen und Rücknahmen der Fondsanteile behandeln, die Anlageentscheidungen des Fondsmanagers selbst nicht beeinflussen.


2. Orderabwicklung

2.1. Sie können Orders über die App einreichen (MMF-Einheiten abonnieren und einlösen), wie in Punkt 4 der Richtlinie beschrieben, mit den folgenden Ausnahmen:


2.1.1. Kauforders werden über die Schaltfläche „+Geld hinzufügen“ auf dem jeweiligen MMF-Anlagekonto in der App (d. h. auf der entsprechenden Homepage „Flexible Account“, auch bekannt als „Flexible Cash Funds“-Portfolio-Homepage) eingereicht. Alle Kauforders werden am selben Tag abgerechnet, wenn sie vor dem Stichtag eingereicht werden. Orders, die nach dem Cut-off-Fenster eingereicht werden, werden am nächsten Werktag vor dem nächsten verfügbaren Cut-off-Fenster abgerechnet. Der Stichtag für alle Kundenorders an einem bestimmten Geschäftstag ist 10:00 UHR OET (Zeitzone in Litauen).


2.1.2. Verkauforders werden über die Schaltfläche „Auszahlung“ auf dem jeweiligen MMF-Anlagekonto in der App (d. h. auf der entsprechenden Homepage „Flexible Account“, Portfolioseite „Flexible Cash Funds“) eingereicht. Alle Verkauforders werden am selben Tag abgerechnet, wenn sie vor dem Cut-off-Fenster übermittelt werden. Orders, die nach dem Cut-off-Fenster eingereicht werden, werden am nächsten Werktag vor dem nächsten verfügbaren Cut-off-Fenster abgerechnet. Der Stichtag für alle Kundenorders an einem bestimmten Geschäftstag ist 10:00 UHR OET (Zeitzone in Litauen).


2.1.3. Sie haben keine Möglichkeit, die aufgegebenen Orders zu stornieren. Stattdessen können Sie die Option „Auszahlung“ auf dem jeweiligen Geldmarktfonds-Anlagekonto („Flexible Account“, „Flexibles Cash Funds“-Portfolio) nutzen, um Ihr Geld zurückzuerhalten. Durch die Nutzung der „Rücknahme“-Option erklären Sie sich damit einverstanden, die entsprechenden Fondsanteile zum nächsten verfügbaren Stichtag zurückzuzahlen.


3. Ausführungsfaktoren

3.1. Die berücksichtigten Ausführungsfaktoren und die relative Priorität, die ihnen zugewiesen wird, bleiben wie in Punkt 3 der Richtlinie beschrieben, wobei wir beachten sollten, dass wir die meiste Kontrolle über die Geschwindigkeit der Ausführung und die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung haben.


3.2. Aufgrund der Art von Low Volatilität Net Asset Value („LVNAV“) und Constant Net Asset Value („CNAV“) werden Geldmarktfonds, die einen konstanten NAV pro Aktie halten und die relevanten regulatorischen Anforderungen erfüllen, den Aktienkurs konstant halten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Dokument zur Risikobeschreibung, das hier verfügbar ist.


3.3. Die Kosten im Zusammenhang mit der Ausführung von Geldmarktfonds fallen in der Regel nicht an; Kunden wird lediglich eine Dienstleistungsgebühr für ihre Anlageerträge in Rechnung gestellt, aber unter ungünstigen Marktbedingungen könnte der Vorstand des Fonds beschließen, eine Liquiditätsgebühr für Rückzahlungen zu erheben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Ex-ante-Informationen zu Kosten und Gebühren für MMF, die hier verfügbar sind.


4. Ausgewählter Fondsmanager

4.1. Für Geldmarktfonds erbringen wir Wertpapierdienstleistungen in Bezug auf LVNAV- und CNAV-Fonds (die „Fonds“), die Teilfonds der Fidelity Institutional Liquidity Funds plc sind. Bei letzterem handelt es sich um einen OGAW-Dachfonds mit getrennter Haftung zwischen Teilfonds, die als offene Investmentgesellschaft gegründet wurden und von der irischen Zentralbank zugelassen und reguliert werden („Dachfonds“).


4.2. Ein OGAW-Fonds kann seine Verwaltungstätigkeiten einer zugelassenen OGAW-Verwaltungsgesellschaft übertragen. Der Dachfonds hat die Managementtätigkeiten an Fil Investment Management (Luxembourg) S.A., Ireland Branch (der „Fondsmanager“) delegiert. Obwohl wir die Ernennungsentscheidungen des Dachfonds nicht beeinflussen können, wählen wir den Geldmarktfonds gemäß Punkt 2 dieser Richtlinie aus und überwachen Änderungen daran.


5. Ausführungsplätze

5.1. Im Falle der Gelder führen wir die Orders in Ihrem Namen außerhalb eines Handelsplatzes direkt mit dem Fondsmanager (oder mit dem benannten Administrator oder Transferagenten) aus. Die Fondsanteile werden an keinem Sekundärmarkt gehandelt und können nur über Revolut Securities ausgegeben oder zurückgezahlt werden.


5.2. Fondsmanager können Verwaltungsaktivitäten an Dritte delegieren. Der Fondsmanager ernannte J.P. Morgan Administration Services (Ireland) Limited, die als Verwalter, Registrar und Transferagent fungiert (der „Verwalter“). Der Verwalter ist für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an den Fonds und die Führung des Anteilinhaberregisters verantwortlich.


5.3. Ein Fonds ist beauftragt, eine Verwahrungsstelle zu benennen, um eine angemessene Trennung der Vermögenswerte der Anleger von den Vermögenswerten der Fonds sicherzustellen. Der Fondsmanager hat das Ermessen, die Verwahrungsstelle zu kündigen und eine neue zu ernennen, wenn der Fondsmanager Grund zu der Annahme hat, dass die Verwahrungsstelle ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Verwahrungsstelle ist für die Verwahrung und Überprüfung der Eigentumsverhältnisse der Geldmarktfonds-Aktien, die Überwachung des Cashflows sowie die Aufsicht über die Ausgabe/Rücknahme der Aktien, die Einkommensverteilung und die Berechnung des NAV gemäß den einschlägigen Vorschriften verantwortlich.


5.4. Die vom Fondsmanager benannte Verwahrungsstelle ist die J.P. Morgan Bank SE, Dublin Branch (die „Verwahrungsstelle“). Die Verwahrungsstelle handelt unabhängig von den Fonds, dem Dachfonds und dem Fondsmanager und ausschließlich im Interesse der Fonds und ihrer Anleger.


II. D. Anhang zur Ausführungsrichtlinie für Differenzkontrakte (CFDs)

Dieser Anhang enthält weitere Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung („Richtlinie“) in Bezug auf Differenzkontrakte („CFDs“).


1. Anwendbarkeit der Richtlinie

1.1. Die Richtlinie gilt in vollem Umfang für diesen Anhang, daher sollten Sie diesen Anhang in Verbindung mit der Richtlinie lesen.


2. Orderabwicklung

2.1. Sie sind dafür verantwortlich, die Marge für alle ausgeführten Orders über der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von 50 % zu halten. Sobald dieser Schwellenwert überschritten wird, schließen wir automatisch eine oder mehrere Ihrer CFDs mit den größten Verlusten, bis die Instandhaltungsmarge wieder auf die Zurücksetzungsebene (in der Regel mindestens 70 %) zurückgekehrt ist.


2.2. Die automatische Schließung von Positionen wird von uns durchgeführt, indem wir Marktaufträge in dem Wert platzieren, der erforderlich ist, um Ihre Gesamtmarge wieder auf die erforderliche Zurücksetzungsebene zu bringen.


3. Ausführungsfaktoren

3.1. Die relative Bedeutung, die wir den Ausführungsfaktoren für Marktaufträge beimessen, bleibt die gleiche wie in Punkt 3 der Richtlinie dargelegt. Unser Hauptfokus liegt auf der Erzielung des bestmöglichen Preises, der dadurch erreicht wird, dass der Marktpreis des CFD den Preis des jeweiligen zugrunde liegenden Vermögenswerts so eng wie möglich widerspiegelt. Wir berücksichtigen zudem Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit des Abschlusses einer Transaktion als kritische Faktoren, da beim CFD-Handel ein erhöhtes Slippage-Risiko besteht.


3.2. Wir überwachen die Qualität der erhaltenen Ausführung genau. Dies umfasst u. a. den Vergleich der CFD-Ausführungspreise mit beobachtbaren Marktpreisen vergleichbarer Produkte im EWR, die Überwachung der Häufigkeit von Slippage-Ereignissen und die Messung des Verhältnisses positiver zu negativer Slippage-Ereignissen. Alle in Punkt 7.3 beschriebenen Vorkehrungen gelten für CFDs.


4. Ausgewählte Makler

4.1. . Dieser Abschnitt gilt, wenn wir als Vermittler handeln. Die Auswahl der CFD-Makler erfolgt gemäß Punkt 2 der Richtlinie.


4.2.Wenn wir als Vermittler handeln und Ihre CFD-Orders an einen Makler übermitteln, nutzen wir CMC Markets Germany GmbH, die beaufsichtigt wird der deutschen Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) beaufsichtigt wird, eine Tochtergesellschaft der CMC Markets UK Plc, die von der UK Financial Conduct Authority („FCA“) autorisiert und reguliert und an der Londoner Börse als öffentliches Unternehmen gelistet ist.


4.3. Wir führen hier die aktuellen Berichte über die Top 5 Ausführungsplätze und Makler (in Bezug auf Volumen und Wert pro Anlageklasse im vergangenen Jahr).


5. Ausführungsplätze

5.1. Ihre CFD-Orders werden stets außerhalb eines Handelsplatzes ausgeführt, worin Sie im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen einwilligen. Sie verstehen, dass wir, wenn wir als Gegenpartei handeln, als Ausführungsplatz Ihrer CFD-Orders auftreten.


5.2. Bei CFDs handeln wir in einer gemischten Rolle als Vermittler und als Gegenpartei. Wenn wir als Gegenpartei handeln, treten wir als Gegenpartei zu Ihren CFD-Transaktionen auf und führen Ihre Orders gegen unser eigenes Kapital aus. In solchen Fällen tragen wir ein Marktrisiko, das wir gemäß unseren internen Vorkehrungen und Risikolimits absichern können. Unsere Hedging-Tätigkeit ist von unserem CFD-Preisbildungsprozess getrennt und beeinflusst oder bedingt die Ausführung Ihrer Order in keiner Weise. Wenn wir als Vermittler handeln, schließen wir CFD-Transaktionen mit dem ausführenden Broker in Ihrem Namen und gemäß Ihren Anweisungen ab. Daher führen Ihre Verluste nicht zu unseren Gewinnen (oder umgekehrt). Weitere Informationen finden Sie in unserer veröffentlichten Richtlinie zu Interessenkonflikten.


5.3. Da die Orders außerhalb der geregelten Märkte ausgeführt werden, sind Sie stärker einem Gegenparteiausfallrisiko ausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Risikobeschreibung.